Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss
Unser Angebot versteht sich grundsätzlich freibleibend. Abschlüsse und
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns
verbindlich. Von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen und
sonstige Nebenabreden sind nur für den Einzelfall für uns bindend und
gelten weder rückwirkend noch für spätere Geschäfte. In keinem Fall kann
angenommen werden, dass wir stillschweigend einer Abänderung unserer
Bedingungen zustimmen.
Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen etc. bleiben
Unser Eigentum und dürfen ohne unserer Zustimmung weder benutz, ver-
vielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Anforderung
an uns zurückzusenden. Die technischen Angaben und Maßangaben, auch
in den Zeichnungen, erfolgen von uns unverbindlich. Die Angaben in den
Zeichnungen müssen vom Käufer überprüft werden. Wir behalten und Maß-,
Konstruktions- und Modelländerungen vor, ebenso Verbesserungen und
Verwendung von Austauschstoffe. Die angegebenen Gewichte sind an-
Nährend, jedoch unverbindlich. Die Einkaufsbedingungen des Käufers
verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wider-
sprechen. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen
und Preiserhöhungen gelten als vereinbart.
2. Preis
Die Preise verstehen sich ab unserem Lager Köln ausschließlich Ver-
packung, Fracht, Versicherung und Montage. Die gesetzliche Mehrwert-
steuer wird gesondert berechnet.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeiten gelten ab dem Tag der endgültigen technischen Klärung
des Auftrages. Sie sind nach bestem Wissen angegeben und unverbind-
lich. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt
vom Kaufvertrag oder zu Schadenersatzforderung.
4. Versand – Verpackung
Der Versand erfolgt stets – auch bei vereinbarter Franko - Lieferung und
Wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchge-
führt wird – auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. geht mit der Ver-
ladung der Ware auf das Transportmittel – spätestens jedoch mit dem
Verlassen des Lagers – die Gefahr auf den Käufer über.
Kisten, Verschläge, Kartons usw. werden nicht zurückgenommen.
5. Montage
Montage, Aufstellung und Betriebseinweisung sind nicht in den Angebots-
preisen enthalten und werden gesondert berechnet, wenn nicht ausdrück-
lich anders vereinbart. Von uns nicht verursachte Wartezeiten oder mehr-
fach erforderliche Anfahrten werden zusätzlich berechnet. Spezial-Geräte
und Hilfskräfte für Abladen und Einbringung der Geräte vom Hof zum
Abstellplatz sind bauseitige Leistungen, ebenso die Anschlüsse an alle
Energie- und Wasserzu- und –ableitungen.
6. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen und Mängelrügen haben unverzüglich nach Eingang der
Ware am Bestimmungsort bzw. nach Ablieferung an den Käufer oder seinen
Beauftragten – spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Empfang –
schriftlich zu erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
der vorgenannten Frist nicht festgestellt werden können, sind unverzüg-
lich nach deren Entdeckung – spätestens aber 1 Monat nach Empfang der
Ware – zu rügen. Im Falle berechtigter Mängelrüge hat der Käufer nur
Anspruch auf Wandlung der Ersatzlieferung, nicht aber auf Minderung.
Mängel berechtigen zur Einbehaltung eines Betrages von 10 Prozent des
beanstandeten Einzelgerätes bis zur Ergänzung oder Instandsetzung.
7. Garantie
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit,
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Die Gewährfrist beträgt
1 Jahr ab Rechnungsdatum. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefer-
gegenstand von fremder Seite ohne unsere Einwilligung verändert wird
oder die Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Durch die
Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht
verlängert oder erneuert.
Keine Garantie wird geleistet für sämtliche Glas- und Marmorteile sowie
elektrische Schaltgeräte, Beleuchtung und Kunststoffteile. Für alle übrigen
Elektroteile beträgt die Zeit der Gewährleistungspflicht 6 Monate. Stellt
sich bei der Überprüfung der aufgezeigten Störung heraus, dass kein
Garantiefall vorliegt, so hat der Käufer die Kosten für Monteur-Entsendung
und Instandsetzung zu bezahlen.
8. Sonderanfertigung
Sonderanfertigungen nach Angaben oder Zeichnungen können nicht ab-
bestellt, umgetauscht oder zurückgenommen werden. Bei berechtigten
Mängelrügen sind wir nur Beseitigung der Mängel, nicht aber zu einer
Ersatzlieferung verpflichtet.
9. Rücktritt vom Vertrag
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt
stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder dem
Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen,
ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.
Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Hält der Käufer die
vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder erhalten wir nach
Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites
bedenklich erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf
vorherige Vereinbarungen, Vorauszahlung oder Barzahlung bei Lieferung
zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurück-
behaltung wie nachstehend zu erfolgen:
a) Rechnungen über Arbeitsleistungen, Reparaturen und Ersatzteil-
lieferungen sofort nach Erhalt netto ohne Abzug.
b) Rechnungen über Geräte- und Maschinenlieferungen innerhalb
14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug oder innerhalb
8 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto auf den
reinen Warenwert, sofern ältere fällige Rechnungen nicht mehr offen
stehen. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, 8 Prozent Zinsen
über den jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu berechnen,
mindestens aber die uns entstehenden Kreditzinsen. Die Annahme
bzw. Gutschrift von Schecks, Rimessen oder Eigenakzepten erfolgt
stets zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt und ohne dass der
ursprünglich vereinbarte Fälligkeitstermin der Kaufpreisforderung
hiervon berührt wird. Nachlassende Zahlungsfähigkeit des Käufers
berechtigt uns, vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung
Schadenersatz zu verlangen. Eingeräumte Rabatte, Preisnachlässe oder
Preisvergünstigungen irgendwelcher Art gelten nur unter der Voraussetzung
der Einhaltung vereinbarter Zahlungstermine.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsver
pflichtungen des Käufers bzw. bis zum Ausgleich unserer sämtlichen
Forderungen unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders
bezeichnete Ware bezahlt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehalts-
ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiterzuäußern. Die For-
derungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bzw.
aus der Weiterverwendung unserer Ware zu Gunsten Dritter gelten bei
Abschluss des Geschäftes mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der
weiterverkauften Vorbehaltsware als an uns abgetreten.
Hierbei bleibt es unerheblich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Ver-
arbeitung und ob sind an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.
Bei Nichteinhaltung unserer Bedingungen sind wir berechtigt, die Abtre-
tungen dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekanntzugeben. Der Käufer ist
verpflichtet, uns die für die Geltendmachung unserer Rechte gegen den
Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhän-
digen. Von Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer
Rechte durch Dritte hat uns der Käufer bei Vermeidung von Schaden-
ersatzansprüche unverzüglich zu benachrichtigen unter Übersendung
des Pfändungsprotokolls usw. Sollte der Käufer bereits gegen Dritte
Bindungen eingegangen sein, die es ihm unmöglich machen, seine
Forderung gegen diese Dritten an uns abzutreten, so ist der Käufer ver-
pflichtet, und über alle Verhandlungen Aufschluss zu geben. Verschweigt
der Käufer derartige Bindungen, so sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag
zurückzutreten und den Käufer für allen uns aus seinem Verhalten ent-
standenen Schaden verantwortlich zu machen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider
Vertragsteile ist Köln.
Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich das Deutsche
Recht. Einkaufs- und Empfangsbedingungen des Bestellers, die mit diesen
Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch
wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt
nicht ausdrücklich widersprochen haben.
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