Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Abschluss

Unser Angebot versteht sich grundsätzlich freibleibend.  Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung  für uns verbindlich. Von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden sind nur für den Einzelfall für uns bindend und gelten weder rückwirkend noch für spätere Geschäfte. In keinem Fall kann angenommen werden, dass wir stillschweigend einer Abänderung unserer Bedingungen zustimmen.

Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen etc. bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unserer Zustimmung weder benutz, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Anforderung an uns zurückzusenden. Die technischen Angaben und Maßangaben, auch in den Zeichnungen, erfolgen von uns unverbindlich. Die Angaben in den Zeichnungen müssen vom Käufer überprüft werden. Wir behalten und Maß-, Konstruktions- und Modelländerungen vor, ebenso Verbesserungen und Verwendung von Austauschstoffe. Die angegebenen Gewichte sind an Nährend, jedoch unverbindlich. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen und Preiserhöhungen gelten als vereinbart.

2. Preis

Die Preise verstehen sich ab unserem Lager Köln ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Montage. Die gesetzliche Mehrwertsteuer  wird gesondert berechnet.

3. Lieferzeit

Die Lieferzeiten gelten ab dem Tag der endgültigen technischen Klärung des Auftrages. Sie sind nach bestem Wissen angegeben und unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zu Schadenersatzforderung.

4. Versand – Verpackung

Der Versand erfolgt stets – auch bei vereinbarter Franko – Lieferung und Wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird – auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. geht mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel – spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers – die Gefahr auf den Käufer über. Kisten, Verschläge, Kartons usw. werden nicht zurückgenommen.

5. Montage

Montage, Aufstellung und Betriebseinweisung sind nicht in den Angebotspreisen enthalten und werden gesondert berechnet, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Von uns nicht verursachte Wartezeiten oder mehrfach erforderliche Anfahrten werden zusätzlich berechnet. Spezial-Geräte und Hilfskräfte für Abladen und Einbringung der Geräte vom Hof zum Abstellplatz sind bauseitige Leistungen, ebenso die Anschlüsse an alle Energie- und Wasserzu- und –ableitungen.

6. Beanstandungen und Mängelrügen

Beanstandungen und Mängelrügen haben unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bzw. nach Ablieferung an den Käufer oder seinen Beauftragten – spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Empfang – schriftlich zu erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung – spätestens aber 1 Monat nach Empfang der Ware – zu rügen. Im Falle berechtigter Mängelrüge hat der Käufer nur Anspruch auf Wandlung der Ersatzlieferung, nicht aber auf Minderung.
Mängel berechtigen zur Einbehaltung eines Betrages von 10 Prozent des beanstandeten Einzelgerätes bis zur Ergänzung oder Instandsetzung.

7. Garantie

Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Die Gewährfrist beträgt 1 Jahr ab Rechnungsdatum. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite ohne unsere Einwilligung verändert wird oder die Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.
Keine Garantie wird geleistet für sämtliche Glas- und Marmorteile sowie elektrische Schaltgeräte, Beleuchtung und Kunststoffteile. Für alle übrigen Elektroteile beträgt die Zeit der Gewährleistungspflicht 6 Monate. Stellt sich bei der Überprüfung der aufgezeigten Störung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, so hat der Käufer die Kosten für Monteur-Entsendung und Instandsetzung zu bezahlen.

8. Sonderanfertigung

Sonderanfertigungen nach Angaben oder Zeichnungen können nicht abbestellt, umgetauscht oder zurückgenommen werden. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nur Beseitigung der Mängel, nicht aber zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.

9. Rücktritt vom Vertrag

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder dem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung  verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.

Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites bedenklich erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen, Vorauszahlung oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung wie nachstehend zu erfolgen:

a) Rechnungen über Arbeitsleistungen, Reparaturen und Ersatzteillieferungen sofort  nach Erhalt netto ohne Abzug.

b) Rechnungen über Geräte- und Maschinenlieferungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug oder innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto auf den reinen Warenwert, sofern ältere fällige Rechnungen nicht mehr offen stehen. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, 8 Prozent Zinsen über den jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu berechnen, mindestens aber die uns entstehenden Kreditzinsen. Die Annahme bzw. Gutschrift von Schecks, Rimessen oder Eigenakzepten erfolgt stets zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt und ohne dass der ursprünglich vereinbarte Fälligkeitstermin der Kaufpreisforderung hiervon berührt wird. Nachlassende Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigt uns, vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Eingeräumte Rabatte, Preisnachlässe oder   Preisvergünstigungen irgendwelcher Art gelten nur unter der Voraussetzung der Einhaltung vereinbarter Zahlungstermine. 

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers bzw. bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Ware bezahlt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiterzuäußern. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bzw. aus der Weiterverwendung unserer Ware zu Gunsten Dritter gelten bei Abschluss des Geschäftes mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der weiterverkauften Vorbehaltsware als an uns abgetreten.

Hierbei bleibt es unerheblich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sind an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.

Bei Nichteinhaltung unserer Bedingungen sind wir berechtigt, die Abtretungen dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekanntzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, uns die für die Geltendmachung unserer Rechte gegen den

Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer bei Vermeidung von Schadenersatzansprüche unverzüglich zu benachrichtigen unter Übersendung des Pfändungsprotokolls usw. Sollte der Käufer bereits gegen Dritte Bindungen eingegangen sein, die es ihm unmöglich machen, seine Forderung gegen diese Dritten an uns abzutreten, so ist der Käufer verpflichtet, und über alle Verhandlungen Aufschluss zu geben. Verschweigt der Käufer derartige Bindungen, so sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und den Käufer für allen uns aus seinem Verhalten entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile ist Köln.

Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich das Deutsche Recht. Einkaufs- und Empfangsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

VA-Star Edelstahlverarbeitung GmbH

Hugo-Junkers-Straße 2
50739 Köln